- 1 Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Privatshootingbereich von
Janina Sanwald Fotografie
Rubinstraße 27
73433 Aalen
Die AGB gelten, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, auch für alle zukünftigen Aufträge des ein und desselben Auftraggebers. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Sobald die beiden Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen haben, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gelten diese vor diesen AGB.
(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD / DVD oder sonstigen Speichermedien, usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von $2 Abs. 1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch – technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
- 2 Auftragserteilung, Preise, Vergütung, Fälligkeiten, Stornierung und Terminverschiebung
(1) Die Buchung eines Shootings ist verbindlich. Durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung des Auftraggebers kommt der Vertrag zustande. Dieser Vertrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrages bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung.
(2) Für die Erstellung des Bildmateriales wird für die Fotografin ein Honorar als vereinbarte Pauschale berechnet. Die Nebenkosten (Fahrtkosten, Reisekosten, etc.) sind, sofern nichts anderes vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Der Fotograf weißt gegenüber dem Endverbraucher die Preise ohne Mehrwertsteuer aus. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird vereinbart, dass die Rechnung 10 Tage nach Erhalt der Ware fällig ist.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, bei noch
nicht abgeschlossener Zahlung einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich der Fotograf das Recht vor, ein Inkasso – bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
(4) Kommt es seitens des Auftraggebers in den letzten 72 Stunden vor dem Shootingermin / Turnierbegleitung / Lehrgangsbegleitung zu einer kurzfristigen Absage, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, 50% der vereinbarten Gesamtsumme einzubehalten. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts – bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen. Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt, usw.) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Der Fotograf ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Krankheit, höhere Gewalt, unpassendes Wetter, usw.) den Shootingtermin / Turnier-begleitung / Lehrgangsbegleitung abzusagen und / oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E – Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadensanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. die Erstattung von Reise – , Verpflegungs – und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
- 3 Widerrufsrecht, Rücksendungsrecht
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen gelieferte fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Dem Kunden steht ausschließlich das Recht auf Nachbesserung nach erfolgter Rückgabe des mangelhaften Produktes zu. Bei Onlinebestellungen ist eine Nachbesserung wegen Abweichungen von Eigenschaften vom Produkt (z.B. Farbunterschiede zwischen Print und Bildschirmdarstellungen) ausgeschlossen. Die Bildbearbeitung (Retusche etc.) liegt im Ermessen des Fotografen. Es werden keine unretuschierten Bilder (Rohdateien) ausgeliefert.
- 4 Nutzungsrecht und Urheberrecht
(1) Der Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto – Composing, Montage oder Handy Apps) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
(2) Eine kommerzielle / gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von einem Downloadlink oder wie vereinbart über.
Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
(3) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG und / oder als Printmedium. Für die Auswahl der Bilder ist der Auftraggeber zuständig, die Menge liegt im Ermessen des gebuchten Paketes. Der Fotograf behält sich das Recht vor, durch Zustimmung des Auftraggebers weitere Bilder zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Alle zusätzlich bearbeiteten Bilder werden dem Auftraggeber übergeben. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
Individuelle Abweichungen der Nutzungs – und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
- 5 Haftung / Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden oder Verlust an / von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
(3) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
- 6 Versand
(1 ) Der Fotograf beliefert den Besteller nach handelsüblichen Bedingungen.
(2) Transportweg und – mittel werden vom Fotografen bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Zu Teillieferungen ist der Fotograf berechtigt.
(3) Ein etwaiger Lieferverzug berechtigt den Besteller nicht zu Schadensersatzansprüchen, soweit nicht in $5 Haftung dieser AGB etwas anderes bestimmt ist. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung.
- 7 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
- 8 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.